Energieausweise
Wir fertigen den für Ihr Gebäude passenden Energieausweis an.
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht seit dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude.
Die Vorlagepflicht gilt nur bei neuen Mietverhältnissen oder Verkäufen. Steht weder ein Verkauf noch eine Neuvermietung an, muss ein Hausbesitzer auch keinen Ausweis vorlegen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Arten von Ausweisen: den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Energieausweis: bedarfsorientierter Energieausweis: informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er bewertet Eigenschaften der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Luftdichtigkeit usw.) und der Heizungsanlage der Immobilie. verbrauchsorientierter Energieausweis: betrachtet die witterungsbereinigten Energieverbräuche der letzten drei Jahre und zeigt so den durchschnittlichen Energieverbrauch des Gebäudes an. Er kann nur für Wohngebäude die nach 1977 gebaut/saniert wurden oder Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten wahlweise ausgestellt werden. Alle Ausweisarten haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und müssen dann erneuert werden. Das Ergebnis wird einfach und leicht verständlich mit einem farbigen Label dargestellt. Dem Energieausweis werden Empfehlungen für eine kostengünstige energetische Modernisierung beigefügt.Altbausanierung
Damit Sie das bekommen was Sie und Ihr Gebäude benötigen, bieten wir Ihnen im Bereich der Altbausanierung verschiedene Arten der Beratung an:
Förderungen
Wir sind als Energie-Effizienz-Experte bei der Deutschen Energieagentur gelistet und können für Sie staatliche Förderungen (KfW/BAFA) beantragen und bestätigen.
Umstellung des Heizsystems (z.B. auf Wärmepumpe)
Wir analysieren Ihr Gebäude und helfen Ihnen dabei das richtige Heizsystem zu finden.
Nachhaltigkeitsauditing
Wir bewerten und begleiten Sie auf dem Weg zum Nachhaltigkeitszertifikat QNG mit dem BNK/BNG System das 19 objektive Bewertungskriterien für die Qualität und Nachhaltigkeit von Wohngebäuden festgelegt hat. Das BNK/BNG-Zertifikat bestätigt, dass ein Gebäude die Anforderungen des QNG erfüllt und ist Voraussetzung für die Förderprogramme der KfW im Neubau.
Indivudueller Sanierungsfahrplan (ISFP) BAFA
Ein ISFP für Ihr Wohngebäude zeigt vorhandene Schwachstellen auf und schafft damit die Voraussetzungen für effiziente Maßnahmen zur Senkung von Energie und Kosten…
Neubauplanung
Design und Effizienz für Ihr neues Zuhause
Zusammen mit Ihnen und Ihrem/Ihrer Architekt*in entwickeln wir Konzepte, die Ihr neues Zuhause nicht nur schön, sondern auch sparsam und nachhaltig machen. Wir fertigen die notwenigen Nachweise für die Ämter und helfen Ihnen dabei staatliche Förderungen zu nutzen.